Rauchwarnmelderpflicht in Bayern ab 01.01.2018

01.01.2018
Ab 01.01.2018 gilt die Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen.

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)